Zum Inhalt springen

Anleitung für Selbstständige

Rechnung als Freelancer ohne Umsatzsteuer richtig schreiben

Welche Pflichtangaben gelten, wann du keine Umsatzsteuer ausweist und wie der Hinweis auf §19 UStG sauber formuliert wird.

Kurz gefasst

Als Freelancer darfst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt. Auf der Rechnung erscheinen alle Pflichtangaben, kein Steuersatz, kein Steuerbetrag und ein klarer Hinweis: kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG. Die Grenzen liegen bei 25.000 Euro Vorjahr und 100.000 Euro laufendem Jahr.

Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist für viele Freelancer der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, weist auf der Rechnung keine Steuer aus, muss aber alle anderen Pflichtangaben sauber abbilden. Dieser Leitfaden zeigt, wann das erlaubt ist, wie die Rechnung konkret aussieht und welche Stolperfallen häufig zu Rückfragen vom Finanzamt führen.

Wann du als Freelancer ohne Umsatzsteuer abrechnen darfst

Drei Konstellationen erlauben eine Rechnung ohne Umsatzsteuer: die Kleinunternehmerregelung, steuerfreie Leistungen nach §4 UStG und Reverse Charge nach §13b UStG. In allen Fällen schreibst du keine Umsatzsteuer auf die Rechnung, der Grund unterscheidet sich aber deutlich.

Die häufigste Variante ist §19 UStG. Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Solange du beide einhältst, bleibst du Kleinunternehmer, musst keine Umsatzsteuer abführen und auch keine Voranmeldungen abgeben. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, wechselst du sofort in die Regelbesteuerung, und zwar für den Umsatz, mit dem du die Grenze reißt.

Steuerfreie Leistungen nach §4 UStG sind unabhängig vom Umsatz. Dazu zählen viele heilberufliche, lehrende oder bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten. Die dritte Variante, Reverse Charge nach §13b, betrifft vor allem grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU. Hier schuldet der Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land, du stellst netto und mit klarem Hinweis aus.

Wichtig ist die saubere Trennung: Auf jeder Rechnung steht genau ein Grund für die fehlende Umsatzsteuer. Wer Kleinunternehmer ist, schreibt nicht zusätzlich von Reverse Charge, auch wenn der Kunde im EU-Ausland sitzt, denn die §19-Befreiung verdrängt den Ausweis.

Pflichtangaben auf der Rechnung ohne Umsatzsteuer

Auch ohne Steuerausweis gelten die Pflichtangaben aus §14 UStG. Der einzige Unterschied: kein Steuersatz, kein Steuerbetrag, kein Bruttobetrag, dafür ein eindeutiger Hinweis. Wer eine dieser Angaben vergisst, riskiert eine formal unwirksame Rechnung, beim Kleinunternehmer immerhin ohne Vorsteuerproblem beim Kunden.

Auf die Rechnung gehören Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., eine fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, das Leistungs- oder Lieferdatum (auch wenn es identisch mit dem Rechnungsdatum ist), eine prüffähige Leistungsbeschreibung sowie der Nettobetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto reicht ein reduzierter Satz an Angaben, in der Praxis lohnt sich der Komfort selten.

Der Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung ist die wichtigste Ergänzung. Für Kleinunternehmer hat sich folgende Formulierung eingebürgert: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Bei §4 UStG nennst du die genaue Befreiungsvorschrift, bei §13b ergänzt du "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und die USt-IdNr. beider Seiten.

Wenn du noch keine Steuernummer hast, weil sie nach der Gewerbeanmeldung oder dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung noch nicht vergeben wurde, kannst du eine Rechnung mit dem Vermerk schreiben, dass die Steuernummer beantragt ist. Eine Übersicht aller Pflichtangaben findest du in der Checkliste für die Freiberufler-Rechnung.

So sieht eine Musterrechnung als Kleinunternehmer aus

Eine Musterrechnung für Kleinunternehmer ist schlanker als eine Regelrechnung: keine Mehrwertsteuerzeile, kein Bruttoblock, dafür ein klar sichtbarer §19-Hinweis direkt unter der Summe. Aufbau und Reihenfolge unterscheiden sich kaum von einer normalen Rechnung.

Oben links steht dein Absender mit Name, Anschrift, Telefon und E-Mail, daneben Steuernummer und Bankverbindung. Darunter folgt der Empfängerblock mit vollständiger Adresse. Rechts oben gehören Rechnungsnummer und Datum hin. Es folgt ein Titel ("Rechnung Nr. 2026-014"), darunter eine knappe Einleitung mit Leistungszeitraum.

Im Hauptteil listest du die Positionen: Beschreibung, Menge oder Stunden, Einzelpreis, Gesamtbetrag. Eine typische Zeile für Beratungsleistung sieht so aus: "Konzeption Webanwendung, 18,5 Stunden, 95 Euro, 1.757,50 Euro". Unter der Tabelle steht "Gesamtbetrag: 1.757,50 Euro" und direkt darunter der Hinweis nach §19 UStG. Abschließend folgen Zahlungsfrist (üblich sind 14 Tage), Bankverbindung und ein kurzer Dank.

Wer regelmäßig nach Aufwand abrechnet, ergänzt eine Stundenaufstellung als Anhang oder verlinkt einen Stundennachweis. Eine gebrauchsfertige Struktur dafür liefert die Vorlage für Stundensätze und Stundenabrechnung. Wer Projekte mit gemischten Pauschalen und Stunden abrechnet, findet in der Anleitung zur Projektabrechnung als Freelancer ein passendes Muster.

Vor- und Nachteile der Rechnung ohne Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie, kostet dich aber den Vorsteuerabzug und kann bei B2B-Kunden komisch wirken. Ob sich der Verzicht lohnt, hängt vom Kundenmix und von deiner Kostenstruktur ab.

Vorteile: Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, keine Jahreserklärung zur Umsatzsteuer, die Buchhaltung ist deutlich schlanker. Privatkunden zahlen effektiv weniger, weil du sie nicht mit 19 Prozent belasten musst, was bei Endkundengeschäft ein echter Preisvorteil ist. Für den Start direkt nach der Gründung reduziert das den Aufwand spürbar.

Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer ziehen. Wer 8.000 Euro im Jahr für Laptop, Software, Coworking und Tools ausgibt, verschenkt rund 1.277 Euro Vorsteuer. Bei B2B-Kunden ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, der Endpreis wirkt also höher, ohne dass der Kunde mehr bezahlen müsste. Zusätzlich signalisiert die §19-Zeile manchen Auftraggebern, dass du klein bist, was im Beratungs- und IT-Umfeld nicht immer hilft.

Die Grenzbetragsregelung ist der dritte Punkt. Wer nahe an die 25.000 Euro kommt, sollte das Vorjahr im Blick behalten, denn ein Überschreiten zwingt dich ab dem Folgejahr automatisch in die Regelbesteuerung. Saubere Zeiterfassung und Umsatzplanung helfen, das nicht zu übersehen. Eine Übersicht passender Tools liefert der Vergleich kostenloser Zeiterfassungs-Apps für Freelancer.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Drei Fehler tauchen besonders oft auf: fehlender §19-Hinweis, ein versehentlich ausgewiesener Steuersatz von 0 Prozent und Lücken in der Rechnungsnummerierung. Jeder Punkt kann zu Korrekturen, im Zweifel auch zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen.

Der häufigste Fehler ist ein Steuersatz "0 %" mit einem Steuerbetrag "0,00 Euro" in einer Tabelle. Das ist kein Kleinunternehmerausweis, sondern eine fehlerhafte Regelrechnung. Wenn du in der Regelbesteuerung wärst, hättest du gerade behauptet, du habest 0 Prozent berechnet, was rechtlich unzulässig wäre. Lass die Steuerspalte komplett weg und ersetze sie durch den §19-Satz.

Ein zweiter Klassiker: gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerstatus. Wer zum Beispiel "1.000 Euro netto, 190 Euro Umsatzsteuer, 1.190 Euro brutto" auf eine Kleinunternehmerrechnung schreibt, schuldet diese 190 Euro tatsächlich nach §14c UStG, obwohl er sie eigentlich nicht hätte erheben dürfen. Eine Korrektur ist möglich, aber lästig.

Lücken in der Rechnungsnummer sind ein weiterer Standardpunkt bei Betriebsprüfungen. Die Nummern müssen nicht "1, 2, 3" lauten, dürfen Präfixe und Jahreszahlen enthalten, müssen aber innerhalb ihrer Logik lückenlos und eindeutig sein. Hilfreich ist eine saubere Projektzeiterfassung als Grundlage, etwa über die Hinweise zur Projektzeit-Erfassung für Selbstständige. Die formalen Anforderungen findest du gebündelt im Anwendungserlass des BMF zu §14 UStG, der die Pflichtangaben praxisnah erläutert.

Jetzt kostenlos testen

Keine Kreditkarte nötig.

So geht es

  1. 1

    Status prüfen

    Stelle sicher, dass du Kleinunternehmer nach §19 UStG bist oder eine andere Befreiung greift.

  2. 2

    Pflichtangaben sammeln

    Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung und Nettobetrag bereithalten.

  3. 3

    Rechnung ohne Umsatzsteuer aufbauen

    Trage den Endbetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag ein, keine 0 Prozent Zeile.

  4. 4

    Hinweis auf §19 UStG ergänzen

    Formuliere klar: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

  5. 5

    Versenden und archivieren

    Versand als PDF, Aufbewahrung 10 Jahre, fortlaufende Rechnungsnummer pflegen.

Checkliste

  • Vollständiger Name und Anschrift beider Seiten
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Eindeutige Rechnungsnummer
  • Ausstellungs- und Leistungsdatum
  • Leistungsbeschreibung mit Menge
  • Nettobetrag ohne Steuerausweis
  • Hinweis auf §19 UStG
  • Zahlungsfrist und Bankverbindung

Häufige Fragen

Ist man als Freelancer umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich ja, weil Freelancer Unternehmer im Sinne des UStG sind. Wer aber die Kleinunternehmergrenzen einhält (25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr), kann sich nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Auch bestimmte heilberufliche oder unterrichtende Leistungen sind nach §4 UStG umsatzsteuerfrei.

Wann darf eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden?

Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist erlaubt bei Kleinunternehmern nach §19 UStG, bei steuerfreien Leistungen nach §4 UStG sowie bei Reverse Charge nach §13b UStG, wenn der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. In allen drei Fällen gehört ein eindeutiger Hinweis auf den Grund auf die Rechnung.

Wie stelle ich als Freelancer eine Rechnung?

Du brauchst alle Pflichtangaben nach §14 UStG: Namen, Anschriften, Steuernummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Betrag. Bei Kleinunternehmern entfällt der Steuersatz, stattdessen ergänzt du den §19-Hinweis. Eine saubere Vorlage in einer Rechnungssoftware spart Korrekturen.

Wie sieht eine Freelancer Rechnung ohne Umsatzsteuer aus?

Sie ähnelt einer normalen Rechnung, zeigt aber nur Nettobeträge und keinen Steuerbetrag. Statt einer Steuerzeile steht ein Satz wie: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der ausgewiesene Endbetrag ist gleichzeitig der Zahlbetrag.

Brauche ich eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja, ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung formal unvollständig. Wenn du gerade erst gegründet hast und noch auf die Steuernummer wartest, kannst du provisorisch mit dem Verweis arbeiten, dass die Nummer beantragt ist, solltest die Rechnung aber nachträglich korrigieren oder ergänzen.

Zeiterfassung die wirklich funktioniert

Kostenlos starten, direkt nutzen. Keine Kreditkarte, kein Abo-Stress.

Kostenlos starten

Zuletzt aktualisiert: 17. Juni 2026