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Anleitung

Stundensatz als Freiberufler berechnen: die Formel, die wirklich trägt

Vom Wunschgehalt zum tragfähigen Stundensatz in vier Rechenschritten. Mit konkreten Zahlen, Branchenvergleich und Fehlerquellen, die regelmäßig 20 bis 40 Prozent Marge kosten.

Kurz gefasst

Der tragfähige Stundensatz ergibt sich aus: (Jahresgehalt + Betriebskosten + Gewinnmarge) geteilt durch verrechenbare Jahresstunden. Bei 60.000 EUR Wunschgehalt, 15.000 EUR Betriebskosten, 20 Prozent Marge und 1.200 fakturierbaren Stunden bei 60 Prozent Auslastung liegt der Nettostundensatz bei rund 90 EUR. Branchenüblich sind 70 bis 140 EUR.

Viele Freiberufler übernehmen den Stundensatz aus dem letzten Angestelltenverhältnis und rechnen ihn einfach hoch. Das Ergebnis: Nach Steuern, Sozialabgaben und unbezahlten Phasen bleibt weniger übrig als im Angestelltenverhältnis. Die korrekte Formel ist keine Geheimwissenschaft, aber sie verlangt ehrliche Annahmen bei vier Größen: Jahresgehalt, Betriebskosten, Gewinnmarge und Auslastung.

Die Grundformel und warum sie funktioniert

Der tragfähige Stundensatz ergibt sich aus der Summe von Jahresgehalt, Betriebskosten und Gewinnmarge, geteilt durch die tatsächlich fakturierbaren Stunden. Mathematisch: Stundensatz = (Jahresgehalt + Betriebskosten) × (1 + Gewinnmarge) ÷ verrechenbare Stunden.

Diese Formel ist deshalb belastbar, weil sie das ganze Jahr abdeckt, nicht nur die produktive Zeit. Ein Angestellter mit 60.000 EUR Brutto kostet seinen Arbeitgeber rund 75.000 EUR inklusive Arbeitgeberanteilen. Als Freiberufler trägst du diese Anteile komplett selbst: rund 8.000 EUR Krankenversicherung, oft 7.000 bis 12.000 EUR Altersvorsorge plus Berufsunfähigkeit. Wer diese Posten ins Jahresgehalt einrechnet, landet bei einem realistischen Bruttoziel von 70.000 bis 85.000 EUR statt der naiven 60.000 EUR.

Die Formel zwingt dich außerdem, Auslastung sauber zu trennen. Bei 8 Stunden täglich und 220 Arbeitstagen ergeben sich theoretisch 1.760 Stunden. Davon sind in der Realität 60 bis 75 Prozent fakturierbar, der Rest geht für Akquise, Buchhaltung, Krankheit, Weiterbildung und unbezahlte Vorgespräche drauf. Genau dieser Unterschied entscheidet, ob 80 EUR pro Stunde reichen oder nicht.

Die vier Stellschrauben im Detail

Jahresgehalt, Betriebskosten, Gewinnmarge und Auslastung sind die einzigen vier Größen, die deinen Stundensatz wirklich bestimmen. Wer eine davon schönrechnet, sitzt am Jahresende auf einem strukturellen Defizit.

Jahresgehalt realistisch ansetzen

Rechne nicht in Netto. Setze ein Brutto-Wunschgehalt an, das du als Angestellter verdienen würdest, und addiere die Posten, die ein Arbeitgeber sonst trägt: Krankenversicherung (gesetzlich rund 850 EUR monatlich bei mittleren Einkommen, privat oft 600 bis 900 EUR), Rentenversicherung oder private Altersvorsorge (mindestens 15 Prozent des Bruttos), Berufsunfähigkeitsversicherung (50 bis 150 EUR monatlich). Bei einem Wunschnetto von 3.500 EUR landest du schnell bei 70.000 bis 80.000 EUR Jahresgehalt vor Steuern.

Betriebskosten lückenlos erfassen

Typische Posten: Büromiete oder Co-Working (3.600 bis 7.200 EUR), Hardware-Abschreibung (1.500 EUR), Software-Abos (1.200 bis 3.000 EUR), Steuerberatung (1.500 bis 3.000 EUR), Versicherungen (1.000 EUR), Weiterbildung (1.500 EUR), Akquise und Website (1.000 EUR). Summe: 11.000 bis 18.000 EUR jährlich, je nach Setup. Wer Betriebskosten mit 5.000 EUR ansetzt, unterschätzt sie meist um den Faktor zwei.

Gewinnmarge als Puffer

10 bis 25 Prozent Aufschlag sind branchenüblich. Diese Marge ist kein Luxus, sondern Rücklage für Steuernachzahlungen, magere Quartale, Investitionen und unbezahlten Ausfall durch Krankheit. Ohne Marge arbeitest du auf Kante.

Auslastung ehrlich kalkulieren

Bei 1.760 theoretisch verfügbaren Stunden und 65 Prozent Auslastung bleiben 1.144 fakturierbare Stunden. Im ersten Selbstständigkeitsjahr liegt die Auslastung oft bei 40 bis 50 Prozent. Ein Blick auf saubere Projektzeit-Erfassung für Selbstständige hilft, die eigene Quote nach sechs Monaten ehrlich zu messen.

Beispielrechnungen nach Fachbereich

Drei Szenarien zeigen, wie unterschiedlich Stundensätze in derselben Formel ausfallen, je nach Branche und Erfahrung. Die Zahlen entsprechen typischen Marktbereichen 2026.

IT-Freelancer, Senior Backend: Jahresgehalt 90.000 EUR, Betriebskosten 14.000 EUR, Marge 20 Prozent, 1.200 fakturierbare Stunden. Rechnung: (90.000 + 14.000) × 1,20 ÷ 1.200 = 104 EUR. Marktüblich sind 100 bis 130 EUR, der Wert passt. Tiefer in die IT-Kalkulation geht der Stundensatz für IT-Freelancer und Berater.

Grafikdesign, vier Jahre Erfahrung: Jahresgehalt 55.000 EUR, Betriebskosten 9.000 EUR, Marge 15 Prozent, 1.100 fakturierbare Stunden. Rechnung: (55.000 + 9.000) × 1,15 ÷ 1.100 = 67 EUR. Wer hier 45 EUR aufruft, weil "der Markt das zahlt", arbeitet unter Kosten.

Unternehmensberatung, zehn Jahre Erfahrung: Jahresgehalt 110.000 EUR, Betriebskosten 20.000 EUR, Marge 25 Prozent, 900 fakturierbare Stunden (viel Akquise, Reisen). Rechnung: (110.000 + 20.000) × 1,25 ÷ 900 = 181 EUR. Das deckt sich mit den 150 bis 220 EUR, die im Beratungsmarkt üblich sind.

Der Branchenvergleich zeigt: Identische Formel, völlig verschiedene Ergebnisse. Die Variable, die am stärksten wirkt, ist die Auslastung. Eine Verbesserung von 1.000 auf 1.300 verrechenbare Stunden senkt den nötigen Stundensatz um rund 23 Prozent, ohne dass sich am Gehalt etwas ändert.

Häufige Rechenfehler, die Marge kosten

Fünf typische Fehler ziehen sich durch die meisten Stundensatz-Kalkulationen und führen zu strukturell zu niedrigen Preisen. Wer sie vermeidet, gewinnt oft 15 bis 30 Prozent Marge zurück.

Erstens: Auslastung von 100 Prozent annehmen. Niemand fakturiert 1.760 Stunden im Jahr. Zweitens: Krankenversicherung und Altersvorsorge nicht ins Gehalt einrechnen, sondern hoffen, dass am Jahresende etwas übrig bleibt. Drittens: Urlaub vergessen. 30 Tage Urlaub sind kein Luxus, sondern Voraussetzung für nachhaltiges Arbeiten. Viertens: Steuern als Restposten behandeln, statt sie über die Marge einzupreisen. Fünftens: Den Stundensatz mit dem Bruttogehalt eines Angestellten vergleichen, statt mit den vollen Arbeitgeberkosten.

Ein weiterer blinder Fleck ist die Differenz zwischen Brutto und Netto beim Freelancer-Stundensatz. Wer 100 EUR netto fakturiert, hat nach Einkommensteuer (ab 42 Prozent Grenzsteuersatz oberhalb 68.430 EUR), Soli, Krankenversicherung und Altersvorsorge oft nur 45 bis 55 EUR realen Verbleib. Diese Spanne sollte vor der ersten Angebotsabgabe klar sein. Wer Kleinunternehmer bleibt, vermeidet zwar die Umsatzsteuer, hat aber niedrigere Auftragsgrenzen, mehr dazu unter Rechnung als Freelancer ohne Umsatzsteuer.

Stundensatz im Markt verankern

Die Formel liefert deinen Mindestsatz, der Markt definiert die Obergrenze. Beide Werte müssen zueinander passen, sonst stimmt entweder die Kalkulation oder die Positionierung nicht.

Für eine grobe Orientierung helfen öffentliche Datenquellen wie der jährliche Freelancer-Kompass von freelancermap, der durchschnittliche Stundensätze nach Fachgebiet ausweist. IT-Freelancer lagen dort zuletzt bei Stundensätzen um 100 EUR im Median. Liegt dein berechneter Mindestsatz deutlich darüber, brauchst du entweder spezialisierte Positionierung, höhere Auslastung oder schlankere Betriebskosten. Liegt er deutlich darunter, lässt du Geld liegen.

Ein praktischer Schritt: Erstelle eine Tabellenkalkulation mit den vier Variablen und spiele Szenarien durch. Was passiert, wenn deine Auslastung in einem Krisenjahr auf 50 Prozent fällt? Was, wenn ein Großkunde wegbricht? Diese Stresstests sind wertvoller als jede Punktrechnung. Für die saubere Umsetzung gegenüber Kunden lohnt sich der Blick auf eine strukturierte Projektabrechnung für Freelancer, die Stunden, Sätze und Pauschalen sauber trennt. Wer zusätzlich digital erfasst, was tatsächlich abgerechnet wird, hat nach einem Jahr belastbare Daten für die nächste Stundensatz-Anpassung, statt erneut zu schätzen.

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So geht es

  1. 1

    Jahresgehalt ansetzen

    Definiere das Brutto-Wunschgehalt inklusive Sozialabgaben, Kranken- und Rentenversicherung.

  2. 2

    Betriebskosten addieren

    Büro, Software, Versicherungen, Steuerberatung, Weiterbildung und Hardware jährlich aufsummieren.

  3. 3

    Gewinnmarge aufschlagen

    10 bis 25 Prozent für Rücklagen, Investitionen und unbezahlten Ausfall einplanen.

  4. 4

    Verrechenbare Stunden ermitteln

    Jahresarbeitsstunden minus Urlaub, Krankheit, Akquise und Verwaltung. Realistisch 1.000 bis 1.400 Stunden.

  5. 5

    Formel anwenden

    Summe durch verrechenbare Stunden teilen. Ergebnis mit Marktpreisen abgleichen.

Checkliste

  • Brutto-Wunschgehalt definiert
  • Alle Betriebskosten erfasst
  • Krankenversicherung eingerechnet
  • Altersvorsorge berücksichtigt
  • Realistische Auslastung angesetzt
  • Gewinnmarge für Rücklagen eingeplant
  • Marktvergleich für Branche geprüft
  • Puffer für Steuernachzahlung

Häufige Fragen

Wie berechnet man als Freiberufler einen Stundensatz?

Addiere dein Jahres-Wunschgehalt, alle Betriebskosten und eine Gewinnmarge von 10 bis 25 Prozent. Teile die Summe durch deine verrechenbaren Jahresstunden. Diese liegen bei realistischer Auslastung zwischen 1.000 und 1.400 Stunden, nicht bei den theoretischen 1.760.

Welchen Stundenlohn kann man als Freiberufler verlangen?

Das hängt stark von Branche und Qualifikation ab. IT-Freelancer liegen 2026 im Median bei 100 bis 120 EUR, Designer bei 70 bis 95 EUR, Texter bei 60 bis 90 EUR, Unternehmensberater bei 130 bis 200 EUR. Unter 60 EUR wird es für die meisten Tätigkeiten wirtschaftlich knapp.

Wie kalkuliere ich meinen Stundensatz mit Excel?

Lege Zellen für Jahresgehalt, Betriebskosten, Marge und verrechenbare Stunden an. Formel in der Ergebniszelle: =(B1+B2)*(1+B3)/B4. So kannst du Szenarien mit unterschiedlicher Auslastung durchspielen und sofort sehen, wie sich der Stundensatz verschiebt.

Wie viele Stunden im Jahr sind realistisch fakturierbar?

Von 2.080 theoretischen Jahresstunden bleiben nach Urlaub (30 Tage), Krankheit, Feiertagen, Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung selten mehr als 1.200 bis 1.400 fakturierbare Stunden übrig. Eine Auslastung von 100 Prozent ist eine Rechenfalle, mit der viele Freiberufler ihren Stundensatz zu niedrig ansetzen.

Muss die Umsatzsteuer im Stundensatz enthalten sein?

Bei B2B-Kunden wird der Stundensatz netto kommuniziert, die 19 Prozent Umsatzsteuer kommen auf der Rechnung obendrauf. Wer als Kleinunternehmer nach §19 UStG arbeitet (Grenze 25.000 EUR Vorjahr, 100.000 EUR laufendes Jahr), weist keine Umsatzsteuer aus und konkurriert preislich anders.

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Zuletzt aktualisiert: 24. Juni 2026