Anleitung
Rechnung als Subunternehmer schreiben: Pflichtangaben, Nachweise, Beispiel
So stellst du als Subunternehmer eine Rechnung an deinen Auftraggeber, die formal sauber ist, den Leistungsnachweis enthält und Umsatzsteuer korrekt ausweist.
Kurz gefasst
Eine Subunternehmer-Rechnung enthält alle Pflichtangaben nach §14 UStG plus einen Bezug zum Hauptauftrag und einen Leistungsnachweis als Anlage. Bei Bauleistungen greift oft §13b UStG (Reverse Charge), sonst wird Umsatzsteuer wie üblich ausgewiesen. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen das aber vermerken.
Als Subunternehmer arbeitest du nicht für den Endkunden, sondern für einen anderen Auftragnehmer, der dich in sein Projekt einbindet. Die Rechnung geht deshalb an den Generalunternehmer oder Hauptauftragnehmer, nicht an dessen Kunden. Das klingt banal, führt aber regelmäßig zu Rückfragen, verzögerten Zahlungen und Streit über den Leistungsumfang, wenn Zuordnung, Nachweis oder Umsatzsteuer nicht sauber sind.
Diese Anleitung erklärt, welche Pflichtangaben eine Subunternehmer-Rechnung enthalten muss, wie du den Leistungsnachweis strukturierst, wann §13b UStG greift und wie du als Kleinunternehmer sauber abrechnest. Am Ende findest du ein konkretes Beispiel für Aufbau und Formulierung.
Was eine Subunternehmer-Rechnung von einer normalen Rechnung unterscheidet
Rechtlich gelten dieselben Pflichtangaben wie bei jeder anderen Rechnung, praktisch ist der Unterschied aber der Auftraggeber und die Nachweispflicht. Dein Auftraggeber ist selbst Unternehmer, oft mit strengen internen Prüfprozessen, und muss deine Leistung eindeutig einem seiner Projekte zuordnen können.
Der wichtigste Zusatz gegenüber einer klassischen B2C-Rechnung ist deshalb der Projektbezug. Die meisten Generalunternehmer arbeiten mit Auftrags- oder Bestellnummern, die auf jeder Rechnung erscheinen müssen, sonst landet die Rechnung in der Rückfrage-Schleife. Ergänzend erwarten Bauunternehmen und Agenturen fast immer einen Leistungsnachweis, aus dem hervorgeht, was du wann für welches Gewerk oder Teilprojekt gemacht hast.
Ein zweiter Unterschied betrifft die Umsatzsteuer. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach §13b UStG, das die Steuerschuld auf den Auftraggeber verlagert. Bei anderen Leistungen (IT, Beratung, Handwerk außerhalb des Baus) rechnest du mit ausgewiesener Umsatzsteuer ab. Diese Weichenstellung solltest du vor der ersten Rechnung mit dem Auftraggeber klären, weil eine falsch ausgestellte Rechnung im Nachhinein korrigiert werden muss.
Pflichtangaben nach §14 UStG im Detail
Ohne die Pflichtangaben ist die Rechnung nicht vorsteuerabzugsfähig, und der Auftraggeber wird sie zurückweisen. §14 UStG listet die Mindestangaben, die auf jeder Rechnung ab 250 EUR brutto stehen müssen.
Konkret gehören dazu: dein vollständiger Name und deine Anschrift, Name und Anschrift des Auftraggebers, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, der Leistungszeitraum, die Menge und Art der Leistung, das Netto-Entgelt, der Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung, sowie im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen.
Für die Leistungsbeschreibung reicht ein Sammelbegriff wie "Beratungsleistungen" nicht aus. Beschreibe konkret, was du gemacht hast: "Elektroinstallation Wohneinheit 3, Erd- und Obergeschoss, Bauvorhaben Musterstraße 12" oder "Backend-Entwicklung Kundenportal, Modul Auftragsverwaltung". Je präziser die Beschreibung, desto weniger Rückfragen und desto sicherer die steuerliche Anerkennung. Details findest du auch in der Übersicht zu Pflichtangaben auf Freiberufler-Rechnungen.
Leistungsnachweis als Anlage
Der Leistungsnachweis ist bei Subunternehmer-Rechnungen faktisch Standard, auch wenn er gesetzlich nicht immer zwingend ist. Er dient dem Auftraggeber als Prüfgrundlage und dir als Beweis, falls es später Streit über Umfang oder Qualität gibt.
Bei Zeitabrechnung ist der Klassiker der Stundenzettel: Datum, Startzeit, Endzeit, Pausen, Tätigkeit in ein bis zwei Sätzen. Ideal ist eine Unterschrift des Auftraggebers oder Projektleiters am Ende jeder Woche oder jedes Monats. Wer digital arbeitet, kann Exporte aus einer Zeiterfassungssoftware für Freelancer als PDF anhängen und in der Rechnung als "Anlage 1: Stundennachweis KW 34 bis 37" referenzieren.
Bei Werkleistungen (fester Preis für ein definiertes Ergebnis) ersetzt ein Aufmaß, Abnahmeprotokoll oder Ticket-Export den Stundenzettel. Wichtig ist, dass die Anlage denselben Auftrags- oder Projektbezug trägt wie die Rechnung selbst. Manche Generalunternehmer verlangen zusätzlich eine Kopie der Anmeldung bei der SOKA-BAU oder eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG, damit sie keine Bauabzugsteuer einbehalten müssen. Kläre das vor der ersten Rechnung, weil die 15% Bauabzugsteuer sonst direkt von deiner Auszahlung abgezogen werden.
Umsatzsteuer, Reverse Charge und Kleinunternehmerregelung
Die steuerliche Behandlung entscheidet, ob du 19% ausweist, gar keine Umsatzsteuer nennst oder auf §13b UStG verweist. Fehler in diesem Feld sind der häufigste Grund für Rechnungskorrekturen.
Regelfall: 19% Umsatzsteuer
Erbringst du eine Beratungs-, IT-, Design- oder Handwerksleistung außerhalb des Bausektors, weist du wie gewohnt 19% Umsatzsteuer aus. Der Auftraggeber zieht diese als Vorsteuer ab, für dich ist sie durchlaufender Posten.
Bauleistung: §13b UStG (Reverse Charge)
Bei Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer verlagert §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Du weist keine Umsatzsteuer aus, sondern schreibst auf die Rechnung: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG". Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, was er dir mit der Freistellungsbescheinigung oder einer schriftlichen Bestätigung nachweist.
Kleinunternehmer nach §19 UStG
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den Hinweis: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)". Die Grenzen liegen 2026 bei 25.000 EUR Vorjahresumsatz und 100.000 EUR im laufenden Jahr (Nettowerte). Wichtig: Bei einer Bauleistung an einen Bauunternehmer greift auch für Kleinunternehmer das Reverse-Charge-Verfahren nach §13b UStG, nicht §19. Die vollständige Vorgehensweise steht in der Anleitung zur Kleinunternehmer-Rechnung.
Beispielrechnung und typische Fehler
Ein konkretes Beispiel macht den Aufbau anschaulicher als jede weitere Erklärung. Der folgende Aufbau lässt sich für die meisten Subunternehmer-Konstellationen anpassen.
Kopfbereich: dein Name und Anschrift oben links, Auftraggeber-Anschrift darunter. Rechts Rechnungsnummer (z. B. "2026-034"), Rechnungsdatum, Leistungszeitraum ("01.09. bis 30.09."), Steuernummer und die Auftrags- oder Bestellnummer des Auftraggebers ("Ihre Bestellung: BV-2026-118, Bauvorhaben Musterstraße 12").
Positionsteil: eine Zeile je Tätigkeit oder Position, mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis. Beispiel: "Elektroinstallation Rohbau, Wohneinheit 3, 42,5 Std. à 58,00 EUR = 2.465,00 EUR". Bei Werkleistungen: "Montage Verteilerschrank inkl. Verdrahtung, pauschal 1.800,00 EUR". Am Ende die Summe netto, Umsatzsteuer separat, Bruttobetrag oder alternativ der §13b- bzw. §19-Hinweis.
Fußbereich: Zahlungsziel ("zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug"), Bankverbindung, Verweis auf die Anlage ("Anlage 1: Stundennachweis, Anlage 2: Abnahmeprotokoll"). Typische Fehler, die du damit vermeidest: fehlender Projektbezug, unklare Leistungsbeschreibung ("diverse Arbeiten"), Umsatzsteuerausweis trotz §13b, oder Anhänge ohne Bezug zur Rechnungsnummer. Wer regelmäßig als Subunternehmer arbeitet, sollte über ein Rechnungsprogramm mit Zeiterfassung nachdenken, weil das Stundennachweis und Rechnung automatisch verknüpft und die 8-jährige Aufbewahrungsfrist ohne manuelles Archivieren abdeckt.
Keine Kreditkarte nötig.
So geht es
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1
Auftragsbezug herstellen
Projekt-, Auftrags- oder Bestellnummer des Auftraggebers oben in der Rechnung nennen, damit die Zuordnung zum Hauptprojekt eindeutig ist.
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2
Pflichtangaben nach §14 UStG einfügen
Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum und genaue Leistungsbeschreibung.
-
3
Leistungsnachweis anhängen
Stundenzettel, Tätigkeitsbericht oder unterschriebenes Aufmaß als PDF beilegen und in der Rechnung als Anlage referenzieren.
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4
Umsatzsteuer korrekt behandeln
Regulär 19% ausweisen, bei Bauleistungen an Bauunternehmen §13b UStG anwenden, als Kleinunternehmer §19 UStG vermerken.
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5
Zahlungsziel und Bankverbindung angeben
Zahlungsfrist (meist 14 bis 30 Tage), IBAN, BIC und Verwendungszweck ergänzen. Skonto ist optional.
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6
Als PDF versenden und archivieren
Rechnung als unveränderbares PDF an den Auftraggeber schicken und 8 Jahre revisionssicher aufbewahren.
Checkliste
- Vollständige Anschrift des Auftraggebers
- Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Bezug zur Auftrags- oder Projektnummer
- Genaue Leistungsbeschreibung und Zeitraum
- Leistungsnachweis als Anlage
- Umsatzsteuer oder §13b bzw. §19 Vermerk
- Zahlungsziel und Bankverbindung
- 8 Jahre Aufbewahrung sichergestellt
Häufige Fragen
Was unterscheidet eine Subunternehmer-Rechnung von einer normalen Rechnung?
Formal gelten dieselben Pflichtangaben nach §14 UStG. In der Praxis erwartet der Auftraggeber aber zusätzlich einen Bezug zum Hauptprojekt (Auftragsnummer, Bauvorhaben, Kunde des Auftraggebers) und einen prüffähigen Leistungsnachweis als Anlage. Bei Bauleistungen gilt außerdem oft das Reverse-Charge-Verfahren nach §13b UStG.
Muss ich als Subunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, im Regelfall 19% (oder 7% bei ermäßigten Leistungen). Ausnahme 1: Bauleistungen an ein Bauunternehmen, hier greift §13b UStG und der Auftraggeber schuldet die Steuer. Ausnahme 2: Du bist Kleinunternehmer nach §19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.
Kann ich als Kleinunternehmer als Subunternehmer arbeiten?
Ja, das ist möglich. Du schreibst die Rechnung ohne Umsatzsteuer und ergänzt den Hinweis auf §19 UStG. Die Kleinunternehmergrenzen liegen 2026 bei 25.000 EUR Vorjahresumsatz und 100.000 EUR im laufenden Jahr (netto).
Was gehört in den Leistungsnachweis?
Datum, geleistete Stunden oder erbrachte Mengen, konkrete Tätigkeit und, wenn möglich, die Unterschrift des Auftraggebers oder Bauleiters. Bei Zeitabrechnung reicht ein Stundenzettel, bei Werkleistungen ein Aufmaß oder Abnahmeprotokoll.
Wie lange muss ich Subunternehmer-Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen und Buchungsbelege sind seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre aufzubewahren (§147 AO, §14b UStG). Das gilt für Ausgangs- wie Eingangsrechnungen und auch für die zugehörigen Leistungsnachweise.
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Kostenlos startenZuletzt aktualisiert: 19. August 2026